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Was sich beim Online-Banking, den Steuern und der Rente im Jahr 2019 alles ändert

KVB-Redaktion vom 10.01.2019

Im Jahr 2019 kommen auf Deutschlands Bürger zahlreiche Änderungen zu. Doch wie sehen diese im Detail aus?

Das Aus für die I-Tan-Liste

Zukünftig wird es beim Online-Banking keine I-Tan-Listen mehr geben. Der Versand der TAN-Papierlisten wird zum 14.09.2019 eingestellt, da diese nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Veränderungen bei den 100- und 200-Euro-Scheinen

Ab dem 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine auf den Markt. Eine Fälschung soll durch neue Sicherheitsmerkmale erschwert werden. Zudem sind die Scheine kleiner als bisher und passen somit in fast jede Geldbörse. Trotz der Neuerungen behalten die alten Scheine natürlich ihre Gültigkeit.

Telefonieren wird günstiger

Telefonate ins europäische Ausland sollen aus dem Heimnetz günstiger werden. Die Kosten dürfen sich nach den neuen Regelungen des EU-Parlaments auf maximal 19 Cent pro Minute belaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob vom Handy oder Festnetz aus telefoniert wird. Eine SMS darf maximal 6 Cent kosten. Die Zustimmung des EU-Rats fehlt zwar noch, gilt aber als reine Formsache. Die Regelungen könnten bereits im Mai 2019 zum Tragen kommen.

Entlastung der Steuerzahler

Eine Entlastung der Steuerzahler soll 2019 ebenfalls erfolgen. Insgesamt 9,8 Milliarden Euro beträgt das Entlastungspaket und insbesondere Familien sollen davon profitieren. So soll es eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von 7428 auf 7620 Euro geben. Eine Steigerung des Grundfreibetrags der Steuerzahler ist ebenfalls vorgesehen. Dieser erhöht sich von 9000 auf 9168 Euro. Weiterhin ist ein Anstieg des Maximalbetrags für den Abzug von Unterhaltsleistungen vorgesehen.

Schutz vor überteuerten Mieten

Bereits ab Januar sollen Mieter vor horrenden Mieterhöhungen geschützt werden. Nach Modernisierungen darf die Miete innerhalb von sechs Jahren pro Quadratmeter nur noch um höchstens drei Euro, in einigen Fällen lediglich um 2 Euro steigen. Statt bisher elf Prozent dürfen auf den Mieter von den Kosten nur acht Prozent umgelegt werden. Der Mieter darf zudem Auskunft darüber verlangen, wie hoch die Miete des vorherigen Mieters war.

Keine Eile bei der Steuererklärung

Zukünftig können sich Arbeitnehmer bei der Erstellung der Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit lassen. Für die Steuererklärung 2018 wird die Frist somit auf den 31. Juli 2019 verlängert. Früher war der Abgabetermin der 31. Mai. Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater beauftragt wurde, dann reicht die Abgabe sogar bis zum 29. Februar 2020.

Anstieg der Mütterrente

Die Höhe der Mütterrente steigt deutlich. So erfolgt eine stärkere Anrechnung der vor 1992 geborenen Kinder. Pro Kind werden die Renten im Westen um 16,02 Euro brutto erhöht, im Osten beträgt die Erhöhung 15,35 Euro. Bereits im Januar dürfte sich diese Änderung bemerkbar machen.

Erhöhung des Kindergelds

Ab Juli erhöht sich das Kindergeld um zehn Euro. Beträgt das Bruttojahresgehalt einer Familie 60.000 Euro, dann sollen die Veränderungen im Jahr 2019 eine Entlastung von 9,36 Prozent bewirken. Somit dürfen sich Familien über 251 Euro mehr im Jahr freuen.

Neue Beitragssätze bei Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Während im Jahr 2019 der Beitrag für die Pflegeversicherung um 0,5 Punkte erhöht wird und statt 2,55 Prozent dann 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht (kinderlose Beitragspflichtige zahlen zukünftig 3,3 Prozent), reduziert sich der Arbeitslosenbeitrag von 3 auf 2,5 Prozentpunkte.Gutverdiener werden stärker zur Kasse gebeten und zahlen ab 2019 höhere Sozialabgaben. Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4425 Euro auf 4537,50 Euro im Monat.

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen werden entlastet

Es erfolgt eine Entlastung der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Derzeit sind 56 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert und dürfen sich schon bald über mehr Geld in der Tasche freuen. So wird die Hälfte des gesamten Beitrags und der Zusatzbeiträge zukünftig von den Arbeitgebern übernommen. Die Gesamtersparnis von Rentnern und Arbeitnehmern wird auf 6,9 Milliarden Euro jährlich beziffert.

Erhöhung der Bestandsrenten im März

Im März erfolgt dann eine Anpassung der Bestandsrenten. Es kommt außerdem zu einer Nachzahlung des Zuschlags. Bis zum Jahr 2025 wird das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente konstant gehalten. Das festgeschriebene Verhältnis zwischen Renten und Löhnen beträgt Minimum 48 Prozent. Bis dahin soll der Rentenbeitragssatz nicht die 20-Prozent-Marke passieren. Im Augenblick liegt der Satz bei 18,6 Prozent. Auch Erwerbsminderungsrentner bekommen mehr Geld. Zudem werden von der Rentenversicherung mehr Rentner mit Grundsicherung erwartet. Zum 1. Januar 2019 steigt auch der gesetzliche Mindestlohn. Er erhöht sich je nach geleisteter Arbeitsstunde von 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro brutto. Nächstes Jahr wird er erneut angepasst. Dann erhöht er sich auf 9,35 Euro brutto.

Anstieg bei den Hartz IV-Sätzen

Im neuen Jahr bekommen Alleinstehende mit Hartz IV pro Monat acht Euro mehr. Der neue Regelsatz beträgt somit 424 Euro. Wer zusammen mit einem weiteren bedürftigen Erwachsenen in einer Wohnung lebt, erhält zukünftig 382 Euro. Die Erhöhung betrifft auch Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Deren Satz steigt um 6 Euro auf 322 Euro. 245 Euro werden künftig bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres gezahlt. Dies entspricht einer Erhöhung von 5 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt der Satz auf 302 Euro.
Die Erhöhung beläuft sich hier auf 6 Euro pro Monat.

Keine Kitakosten für Geringverdiener

Geringverdiener sollen zukünftig nichts mehr für den Kitaplatz ihres Kindes bezahlen müssen. Zudem sollen die Einrichtungen verbessert werden. Im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ erhalten die Länder ab 2019 dafür die Mittel. Bis 2022 werden zu diesem Zweck vom Bund an die Länder 5,5 Milliarden Euro gezahlt. So sollen zusätzliche Erzieher eingestellt werden und auch eine Verlängerung der Öffnungszeiten wird angestrebt. Zudem soll eine Aufwertung des Berufs stattfinden.

Befristete Teilzeit

Im Januar erfolgt die Einführung einer zeitlich befristeten Teilzeit. So kann für ein bis fünf Jahre die Arbeitszeit des Arbeitsnehmers verringert werden. Im Anschluss muss die Rückkehr in die Vollzeit durch den Arbeitgeber ermöglicht werden. Der jeweilige Mitarbeiter muss mindestens seit einem halben Jahr im Betrieb beschäftigt sein. Zudem muss das Unternehmen mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigen. Bei 15 Anträgen müssen Unternehmer mit 46 bis 200 Beschäftigten nur einem Arbeitnehmer die Brückenteilzeit genehmigen.

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