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Trotz Wegfall des Solis – Millionen Deutsche müssen weiterhin zahlen

KVB-Redaktion vom 25.07.2019

Die GroKo hat neue Steuerpläne und diese sorgen bei der Bevölkerung für Entsetzen. Gerade eine Gehaltserhöhung könnte am Ende zum Bumerang werden.

So bleiben möglicherweise am Ende von ursprünglich 5.000 Euro Erhöhung nur noch 1.274 Euro übrig. Anstatt den Mittelstand zu entlasten, will die GroKo den Solidaritätszuschlag sukzessive abschaffen. Eine neue Freigrenze ist der erste Schritt, doch Experten warnen vor den Folgen.

Für den Steuerzahler sind die Steuerpläne von Union und SPD eine Enttäuschung. Von Steuerentlastungen ist im Sondierungspapier nämlich nichts zu lesen. Schrittweise soll zumindest der Soli abgeschafft werden. Durch eine Freigrenze soll der Soli für 90 Prozent der Steuerzahler komplett wegfallen. In der Legislaturperiode verliert der Staat dadurch zehn Milliarden Euro Steuereinnahmen.

Auf den ersten Blick mag das vielleicht gut klingen, doch nur Geringverdiener profitieren von dieser Regelung. Millionen andere Deutsche sehen sich dagegen mit sehr hohen Grenzbelastungen konfrontiert. Wer über der Freigrenze von vermutlich 60.000 Euro Bruttoeinkommen liegt, der muss den Soli voll bezahlen. Es handelt sich hier nämlich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.

Wer unter der Grenze liegt, der muss nicht mehr für den Soli aufkommen. Liegt das Bruttoeinkommen nur einen Euro darüber, wird jedoch auf das gesamte Einkommen der Solidaritätszuschlag fällig. Neben Spitzenverdienern sind davon nach Berechnungen des Wirtschaftsrats der Union auch Gutverdiener betroffen.

Eine Erklärung dazu:

Liegt das Einkommen eines Steuerzahlers unter der Freigrenze, wird dieser künftig entlastet. Wird diese Grenze jedoch überschritten, dann fällt die Belastung relativ gesehen in Zukunft deutlich höher aus. Das kann vorkommen, wenn ein Bonus höher ausfällt, mehr Stunden gearbeitet werden oder ein Steuerzahler eine Gehaltserhöhung erhält. Sollte die Grenze tatsächlich bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro liegen, dann liegen derzeit 202.471 Beschäftigte mit 100 Euro über der Grenze und 220.381 Beschäftigte mit 100 Euro darunter. Diese Zahlen zu den Bruttojahresgehältern ergeben die Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Beispiel: Das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers liegt bei 57.000 Euro. Durch eine Gehaltserhöhung von 5.000 Euro kommt er über die Freibetragsgrenze. Diese liegt bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro. Er muss aufgrund der Gehaltserhöhung den Soli auf sein Gesamteinkommen zahlen. Pro Jahr macht das eine satte Zusatzbelastung von 728 Euro aus.

Wenn von obigem Beispiel ausgegangen wird, bleiben somit von der ursprünglichen Gehaltserhöhung von 5.000 Euro, lediglich 1.274 Euro übrig. „75 Prozent der Gehaltserhöhung kassiert in der Konsequenz also der Staat“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU.

Nur ein Euro über der Freigrenze führt bei dieser Gestaltung dazu, dass der Soli für den gesamten Verdienst abgeführt werden muss. Das kommt einem Fallbeil-Effekt gleich. Steiger hat dazu eine klare Meinung: „Verfassungsrechtlich ist diese Regelung bedenklich. Sie könnte sogar so weit führen, dass sich in der deutschen Volkswirtschaft Leistung nicht mehr lohnt.“

Wie könnte die Lösung aussehen?

Der Solidarpakt II läuft aus. Im Zuge dessen wird von vielen Menschen eine Abschaffung des Solis gefordert. Eine Integrierung des Solis in die Einkommenssteuer könnte nach Meinung von Andreas Peichl, Steuerexperte des ifo Instituts, eine mögliche Lösung darstellen: „Durch diese Regelung kann sich die Regierung überlegen, wie hoch die Belastung für die einzelnen Einkommensgruppen ausfallen soll.“

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