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Pfusch am Bau? Jetzt gibt es mehr Rechte für private Bauherren

KVB-Redaktion vom 03.04.2017

Ein Haus bauen, das ist für die meisten die größte und teuerste Investition des Lebens. Dennoch haben Verbraucher in Deutschland aktuell mehr Rechte beim Kaufvertrag über ein T-Shirt als bei einem Hausbau.

Ab 2018 haben Bauherren neue Rechte gegenüber den beauftragten Firmen. Vor allem können sie ihre Rechte endlich auch juristisch durchsetzen. Bis jetzt gab es nicht mal die Pflicht, einen verbindlichen Fertigstellungstermin anzubieten. Nicht alles ist ganz neu, aber erst mit dieser Gesetzesänderung des Baurechts werden die Punkte verbindlich und der Bauherr kann sie im Zweifelsfall auch einklagen.

  • Ein Widerrufsrecht muss erstmals Bestandteil des Vertrags mit dem Bauunternehmer sein.
  • Bauunternehmer sind verpflichtet, eine detaillierte Baubeschreibung zu erstellen und die einzelnen Phasen mit Liefer-/Fertigstellungsterminen zu versehen. Wenn sie diese Termine nicht einhalten, können sie zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, z. B. entstanden durch verlängerte Mietverträge oder die Einlagerung von Möbeln.
  • Technische Zeichnungen, Baupläne und Datenblätter müssen dem Bauherrn überreicht werden. Bislang musste der gerade bei schlüsselfertigem Bauen häufig den wichtigen Dokumenten hinterherlaufen.

Auch bei neuen und detaillierten gesetzlichen Regeln für das größte Projekt Ihres Lebens sollten Sie vorher die Anbieter prüfen, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen. Gibt es schon Referenzen? Hören Sie auf Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis. Und wie überall gilt: hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

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