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Geld richtig vererben und Steuern sparen

KVB-Redaktion vom 09.11.2017

Wer sein Vermögen vererben möchte, der muss dabei einige Regeln beachten. Ansonsten könnte das Erbe für die Nachkommen mit hohen Unkosten verbunden sein.

Gut situierte Eltern müssen sich bereits im Vorfeld über die Vererbung Ihrer Werte Gedanken machen.

Mit ganz einfachen Mitteln können die Vermögenswerte ohne Erbschaft- oder Schenkungssteuer auf die Nachkommen übertragen werden. Doch welche Regeln sollten dabei beachtet werden?

Bei der Übertragung von Vermögenswerten greifen bestimmte Freibeträge, die ohne Erbschaft- oder Schenkungssteuer an die nächste Generation weitergegeben werden können. In Deutschland liegt diese Grenze bei 400.000 Euro. Der Betrag gilt für jeden Elternteil und wird alle 10 Jahre gewährt.

Wenn Eltern also ein sehr umfangreiches Vermögen besitzen, sollten sie diesen Freibetrag im 10-Jahres-Rhythmus ausschöpfen. Geld lässt sich dadurch ganz einfach auf die Nachkommen übertragen, doch wie verhält es sich eigentlich mit Sachwerten, die sich nicht teilen lassen? Hier sind in erster Linie Immobilien und Unternehmensbeteiligungen zu nennen.

Können diese Sachwerte auch an mehrere Kinder übertragen werden, ohne dass Erbschaft- oder Schenkungssteuer anfallen?

Oftmals möchten die Eltern zwar den Gegenstand an die Nachkommen übertragen, die Erträge aus den Vermögenswerten sollen aber im Eigenbesitz bleiben. Wie können die Eltern dagegen vorgehen, dass Ihre Kinder die Vermögenswerte einfach veräußern oder im Todesfall die Schwiegerkinder von diesem Vermögen profitieren?

In solchen Fällen ist die Gründung einer Familiengesellschaft sinnvoll. Aufbau und Struktur erinnern durchaus an eine klassische Kommanditgesellschaft. Alle Vermögenswerte werden in der Gesellschaft gebündelt und doch haben die Eltern die volle Kontrolle. Als Geschäftsführer können sie über das Vermögen verfügen und die steuerneutrale Übertragung der Vermögenswerte ist möglich. Zudem können die Eltern auch festlegen, welche Erträge weiterhin auf ihr Konto fließen. Dies ist durch die Einräumung des Nießbrauchs klar geregelt.

In Form von Gesellschaftsanteilen kann das Vermögen Stück für Stück an die nachfolgenden Generationen übertragen werden. Dies geschieht im 10-Jahres-Rhythmus und kein Kind wird benachteiligt. Dennoch muss beachtet werden, dass durch die Gesellschaft administrative Kosten anfallen, da zum Beispiel eine Buchhaltung erstellt werden oder die Steuererklärung gesondert erfolgen muss. Im Gegenzug sinkt allerdings der Aufwand des Familienmitglieds. In die Einkommenssteuererklärung des Familienmitglieds können die Steuererklärungswerte der Gesellschaft nämlich ganz einfach übertragen werden.

Weitere Informationen zum Thema Vererben

Schwiegerkinder, Geschiedene oder Pflichtteilsberechtigte können auf das Vermögen aufgrund strenger gesellschaftsrechtlicher Regelungen nicht zugreifen und dieses damit auch nicht zerschlagen. Zudem behalten die Eltern die volle Kontrolle und können beispielsweise bei einem unbotmäßigen Verhalten der potentiellen Erben von ihrem Rückforderungsrecht Gebrauch machen. Das Modell überzeugt und sorgt für eine steuerliche Optimierung. Durch die Übertragung von Anteilen wird eine optimale Ausnutzung der Freibeträge erzielt und die Erbschaftssteuer wird drastisch gesenkt oder fällt erst gar nicht an. Die Einkünfte werden legitim auf die Kinder übertragen und zugleich werden die geringen Steuersätze und Einkommensfreibeträge der Kinder zur Reduzierung der Steuer ausgenutzt.

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