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Die Große Koalition einigt sich: So funktioniert das Baukindergeld

KVB-Redaktion vom 19.07.2018

Über das geplante Baukindergeld gibt es nun eine Einigung der Großen Koalition. Der staatliche Zuschuss soll rückwirkend gelten und zwar ab dem 1. Januar 2018. Die von einflussreichen Politikern geforderte Begrenzung der Quadratmeterzahl wird nicht Voraussetzung für eine Förderung sein.

Das neue Baukindergeld ist allerdings zeitlich befristet bis Ende 2020

Pro Kind werden jährlich 1200 Euro gefördert und zwar immer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Grenzen gibt es auch für das zu versteuernde Haushaltseinkommen: Liegt dieses über 75.000 Euro pro Jahr, wird die Förderung nicht ausbezahlt. Zur 75.000-Euro-Grenze kommt noch ein Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind.

Wer innerhalb dieser Grenzen liegt, kann in Zukunft bei der KfW-Förderbank einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Der staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden

Allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung, auf die Förderwerber achten sollten, betont Marc Kloetzel, Prokurist und Sales Manager des erfahrenen Baufinanzierers KVB: „Falls Sie bereits eine Immobilie besitzen, haben Sie auf die Förderung keinen Anspruch. Sie gilt nur für den Ersterwerb.“ Zudem gilt es laut Kloetzel im Auge zu behalten, dass förderberechtige Kinder im Kindergeldbezug stehen und Zuhause wohnen müssen.

Wer das Baukindergeld beantragen möchte, kann sich auf der Internetseite Baukindergeld.de informieren. Sobald der neue Ablauf der Antragstellung festliegt, werden hier die entsprechenden Details bekanntgegeben. Wer sich informieren möchte, kann sich auch an die kostenfreie Servicenummer 0800 1234560 wenden (von Montag bis Freitag von 7.30 bis 20.30 Uhr und Samstag 8.00 bis 18.00 Uhr).

Experten befürchten Nachteile für den Wohnungsmarkt und noch mehr Wohnungsmangel

Die neue Förderung wird nicht nur positiv gesehen. So stehen etwa die hohen Kosten in der Kritik. Das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft IW rechnen mit beträchtlichen Kosten in der Höhe zwischen 3,2 und 3,6 Milliarden Euro. Viele Experten halten es für sinnvoller, die Erwerbsnebenkosten wie etwa die Grundsteuern zu senken. Auch der Rechnungshof und der Steuerzahlerbund sind mit der neuen Förderung nicht glücklich und sehen darin eine Art Neuauflage der 2005 ausgelaufenen Eigenheimzulage, einer Subvention, die sich für den Staat zur ausufernden Kostenfalle entwickelte.

Sie argumentieren zudem, dass die neue Förderung gerade den in großen Städten zur Miete wohnenden Familien kaum helfen wird. Wer sein angestammtes Viertel nicht verlassen wolle, könne sich hier in der Regel auch mit Baukindergeld keine Immobilie leisten und müsse weiterhin mit hohen Mieten am Wohnungsmarkt zurechtkommen.

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