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Die 7 wichtigsten Punkte: So werden Rentenbescheide richtig verstanden

KVB-Redaktion vom 27.02.2020

Bis vor wenigen Jahren hatte ein Beitragszahler zumeist keine Ahnung, welche Rentenzahlung ihn im Alter erwarten würde. Um die Höhe der Rente in Erfahrung zu bringen, hätte ein Antrag gestellt werden müssen. Zudem musste eine Kontenklärung durchgeführt werden. Inzwischen hat sich das geändert, denn seit 2005 wird einmal im Jahr durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) an alle Beitragszahler eine Renteninformation verschickt. Doch wie hoch fällt die Rente eigentlich aus und wie kommt es zu diesem Betrag? Wir klären darüber auf, wie Rentenbescheide richtig gelesen werden und sich somit auch als Vertriebsansätze nutzen lassen.

1. Die Renteninformation: Die Höhe der Rente unter Vorbehalt

Wer älter als 27 Jahre ist und mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen kann, der erhält eine jährliche Renteninformation zugesandt. Diese umfasst zumeist zwei Seiten. Auf der ersten Seite sind kurz und bündig die wichtigsten Daten zur Alters- und Erwerbsminderungsrente zu finden. Abgerundet werden diese Informationen durch Hinweise, wie sich die Rentenzahlung hochgerechnet im besten Fall entwickeln kann.
Achtung: Alle Angaben zur Rentenhöhe sind nicht verbindlich, sondern erfolgen unter Vorbehalt. Die Rente kann sich durch spätere Entscheidungen des Gesetzgebers durchaus noch verändern. Auf zusätzlichen Vorsorgebedarf wird übrigens nicht hingewiesen. Auch eine Aufforderung zur Aufbewahrung der Unterlagen fehlt.

2. Die Rentenauskunft: Die Rentenhöhe wird durch persönliche Entgeltpunkte konkretisiert

Alle Personen, die 55 geworden sind, erhalten diese Unterlagen. Im Vergleich zur Renteninformation, fällt die Rentenauskunft umfangreicher aus. Die Hochrechnung der Altersrente ist hier viel konkreter. Durch die langjährigen Einzahlungen wurden Rentenanwartschaften gebildet und es existiert ein umfangreiches Versicherungskonto. Die persönlichen Entgeltpunkte werden in der Rentenauskunft ebenfalls ausgewiesen. Zudem enthält das Schreiben Hinweise über die Bedingungen eines Rentenanspruches. Somit ähnelt die Rentenauskunft durchaus bereits einem Rentenbescheid.

3. Der Rentenbescheid: Die Dokumentation ist rechtsverbindlich

Rechtsverbindlich werden Rentenhöhe, Versicherungszeiten und Rentenbeginn erst durch den Bescheid festgestellt. Der Versand der Bescheide erfolgt regelmäßig. Die Berechnungsgrundlagen ändern sich jedoch durch Rentenreformen und –gesetze ständig. So werden zum Beispiel Ausbildungszeiten gar nicht mehr oder neu bewertet. Auch die Zeiten der Kindererziehung fließen stärker in die Bewertung mit ein. Über einen Bescheid müssen diese Änderungen juristisch einwandfrei dokumentiert werden. Auch in Zukunft erhalten die Bürger deshalb regelmäßig Rentenbescheide.

4. Was steht drin? Der Rentenbescheid im Praxistest

Bislang waren die Rentenbescheide sehr umfangreich und umfassten bis zu 150 Seiten mit 21 Anlagen. Zudem sind sie schwer verständlich. Seit 2018 wurde der Basisbescheid auf zwölf Seiten gekürzt. Er enthält folgende wesentlichen Informationen:

– Rentenart: Welche Rente steht mir zu? (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente)
– Rentenhöhe: Wie hoch ist meine monatliche Rente?
– Rentenbeginn: Wann kommt die erste Zahlung?
– Rentendauer: Wie lange bekomme ich eine Rentenzahlung?
– Rentenberechnung: Wie wurde meine Rente berechnet? Welche Zeiten wurden berücksichtigt?
– Versicherung: Wie bin ich pflege- und krankenversichert?

In der Theorie könnten alle diese Daten auf einer Seite dargestellt werden. In der Praxis funktioniert das auch schon zum Teil. Zum Beispiel bei der DRV. Die wichtigsten Informationen für den Antragsteller werden hier auf dem Deckblatt dargestellt. Also der Rentenbeginn und die Rentenhöhe. Auf den restlichen Seiten finden sich die Berechnung, die Begründung und die Belehrung.

5. Praxistext Verständlichkeit

Zur Lesbarkeit amtlicher Schreiben wurden jüngst Umfrageergebnisse veröffentlicht. Darin zeigt sich, dass 81% der Befragten mit Abitur oder Studium den Inhalt solcher Schreiben nicht verstehen. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt sich nun dieser Sache an und spricht den Adressat in den neuen Schreiben häufiger an. Zudem wird verstärkt mit „Ihnen“ und „wir“ gearbeitet. Die verschachtelten Sätze wurden gekürzt und Fachbegriffe werden umfassend erklärt.

6. Praxistest Übersichtlichkeit und Transparenz

Auch aus optischer Sicht gibt es Veränderungen. Der Inhalt wird gegliedert, die Anlagen wurden neu sortiert. Statt langweiliger Textbausteine gibt es jetzt übersichtliche Aufzählungen. Einrückungen im Text sorgen für ein lockeres Erscheinungsbild und wichtige Informationen werden jetzt durch den Fettdruck hervorgehoben. Durch Erläuterungen ist sogar die Berechnung der Entgeltpunkte nachvollziehbar. Die Bescheide wirken einfach übersichtlicher.

Dennoch kritisieren Rentenberater, dass eine gesamte Berechnung der Entgeltpunkte im Bescheid nicht zu finden ist. Ob die ausgewiesene Rente tatsächlich rechtmäßig ist, kann der Antragsteller somit nicht kontrollieren. Dennoch lassen sich Erklärungen und Hinweise ohne Mehrkosten anfordern.

7. Vertriebsansätze für Versicherungsvermittler

Die jährlichen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung beinhalten zahlreiche Vertriebsansätze. In der Absicherung gibt es nämlich viele Lücken. Vermittler können ihre Kunden neben der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, auch für Produkte zur Pflegefallabsicherung oder zum Schutz vor der Berufsunfähigkeit sensibilisieren. Die Rentenbescheide machen häufig klar: Eine private Vorsorge ist unumgänglich.

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