circle iconKostenfrei anrufen unter 0800 / 59 49 596
Rufen Sie uns an
0800 / 59 49 596
Jetzt anrufen!
Anruf
Schreiben Sie uns
Jetzt unverbindlich anfragen
Jetzt schreiben!
Anfrage

Das Baukindergeld wird gerade für Neubauten nur selten genutzt

KVB-Redaktion vom 31.01.2019

Das Baukindergeld soll Familien beim Neubau von Eigenheimen finanziell unter die Arme greifen, doch genutzt wird dieser Vorteil insbesondere bei Neubauten nur selten. Aber warum ist das eigentlich so?

Bislang wurde das Baukindergeld gut 50.000 Familien gewährt. Eine Entspannung lässt sich dadurch auf dem Wohnungsmarkt allerdings nicht verzeichnen, weshalb das eigentliche Ziel des Zuschusses im Augenblick verfehlt wird. Die Linke kritisiert, dass gerade Geringverdiener das Baukindergeld kaum in Anspruch nehmen.

Nur jeder achte Antrag auf Baukindergeld steht tatsächlich mit einem geplanten Neubau in Verbindung.

Eigentlich sollte durch die Einführung des Baukindergelds auch die Zahl der Neubauten steigen, doch insbesondere in den ersten Monaten bezogen sich die Anträge der Familien in erster Linie auf bereits bestehenden Wohnungen und Häuser. Lediglich bei jedem achten Antrag, der bis Ende November gestellt wurde, handelte es sich um einen Neubau. In 88 Prozent der Fälle wurde das Baukindergeld als Zuschuss für den Kauf von Bestandsimmobilien genutzt. Diese Zahlen gab die Bundesregierung auf Nachfrage der Linken-Abgeordneten Caren Lay bekannt.

Familien sollen durch das Baukindergeld bezuschusst werden und sich somit einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie eher leisten können. Die Preise für Immobilien sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen und diese finanzielle Unterstützung soll den Wohnraum bezahlbar machen und den Kauf des eigenen Heims erleichtern. Der staatliche Zuschuss für den Hausbau oder den Kauf von Bestandsimmobilien beläuft sich pro Kind im Jahr auf 1.200 Euro. Gezahlt wird das Baukindergeld über zehn Jahre, weshalb die Gesamtförderung pro Kind 12.000 Euro beträgt.

Der Andrang ist groß und so konnten bis zum Jahresende 56.435 Anträge bewilligt werden.

Gerade Familien aus bevölkerungsreichen Flächenländern nutzen das Angebot. 12.606 Anträge kamen aus Nordrhein-Westfalen, 7.562 aus Baden-Württemberg, 7.099 aus Niedersachsen und 6.941 aus Bayern. Anders sieht es dagegen in den Stadtstaaten aus. Lediglich 861 Anträge wurden in Berlin verzeichnet. In Hamburg (589 Anträge) und Bremen (492 Anträge) sah es noch schlechter aus. Dabei sollte der Wohnungsmarkt doch gerade in den Stadtstaaten entlastet werden, wie die Linken-Abgeordnete Lay mitteilte.

Doch warum war gerade zu Beginn die Zahl der Anträge so hoch?

Dies kann leicht begründet werden. Das Baukindergeld kann nämlich auch rückwirkend beantragt werden. Wenn Eltern oder Alleinerziehende ihre Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2018 erteilt bekommen oder ihre Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt haben, dürfen sie sich ebenfalls über den Zuschuss freuen. Eine Beantragung des Baukindergelds ist drei Jahre lang möglich.

Der Zweck wird verfehlt

Nach Meinung von Caren Lay verfehlt das Baukindergeld seinen Zweck. So ist es in erster Linie die Mittelschicht auf dem Land, die von der Unterstützung profitiert. Gerade auf dem städtischen Wohnungsmarkt sorge es für keinerlei Entspannung für Geringverdiener.

Das Baukindergeld wird Alleinerziehenden und Familien gewährt.

Dabei darf das jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind die 90.000 Euro Marke nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro. Zudem ist es wichtig, dass die Antragsteller das Objekt zusammen mit den Kindern selbst bewohnen. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden. Gerade die hohen Kosten des Baukindergelds werden kritisiert. Rund drei Milliarden Euro beträgt das Fördervolumen pro Jahr.

Schön, dass Sie uns kennenlernen möchten!

    Anrede*
    Vorname*
    Nachname*
    Strasse & Hausnummer*
    Postleitzahl*
    Ort*
    Sie sind*
    Telefonnummer
    Handynummer*
    E-Mail-Adresse*
    Kreditsumme
    monatliche Rate
    Wunschrate
    Beschäftigungsverhältnis*
    Ihre Nachricht an uns
    Den Hinweis zur Datenverarbeitung habe ich gelesen. *
    * Hierbei handelt es sich um Pflichtfelder.
    Anfrage schließen