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Das ändert sich 2017: Für (künftige) Rentner

KVB-Redaktion vom 23.01.2017

Im Jahr 2017 gibt es einige Neuerungen, die nicht nur die jetzigen Rentner betreffen, sondern auch alle, die momentan (noch) fest im Arbeitsleben stehen.

Damit Sie wissen, was sich im Neuen Jahr ändert, wo Sie mehr Abgaben zahlen müssen und wie Sie künftig den Übergang in den beruflichen Ruhestand gestalten können, hier das Wichtigste zusammengefasst:

Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Im Westen von 6200 auf 6350 Euro, im Osten von 5400 auf 5700 Euro, was einer Rentenbeitragserhöhung von bis zu 14 Euro im Westen und bis zu 28 Euro im Osten entspricht.

Höhere Renten

Zwar stehen genaue Zahlen erst im Frühjahr fest und die Anpassung erfolgt erst zum 1.Juli, doch ist von einem Anstieg von 1,5 bis 2 Prozent zu rechnen.

Flexi-Rente

Das Renteneintrittsalter kann nun flexibler gestaltet werden. Wer länger arbeitet als er muss, bekommt nun pro Monat 0,5 Prozent Zuschlag.

Wer früher aufhören möchte, jedoch nebenbei noch Geld verdient, ist nicht mehr von der Rentenversicherung befreit.

Für Firmen ist es zudem attraktiv, ältere Mitarbeiter einzustellen, da für sie ihr Anteil an der Arbeitslosenversicherung entfällt.

Ab Mitte des Jahres werden die Grenzen des Zuverdienstes gelockert: Weiterhin darf man als Frührentner 6300 Euro pro Jahr dazuverdienen, übersteigt der Verdienst diesen Freibetrag, wird dies zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ab offiziellem Rentenalter darf man beliebig viel dazuverdienen.

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