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Bundestag macht die Bausparkassen fit für die Zukunft

KVB-Redaktion vom 27.04.2015

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das sog. Bausparkassenänderungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek:

„Die anhaltende Niedrigzinsphase ist auch für die Bausparkassen mit ihren langfristigen Vertragsbeziehungen eine große Herausforderung. Mit diesem Gesetz stellen wir die Weichen, dass die Bausparkassen auch in Zukunft ihre Verträge sicher erfüllen können. Hierzu war es wichtig, die Regelungen an das aktuelle Niedrigzinsumfeld anzupassen und dabei das bewährte Spezialbankenprinzip zu stärken. Bausparkassen dürfen künftig auch verstärkt gewöhnliche Baudarlehen außerhalb des Bauspardarlehensgeschäfts vergeben und Hypothekenpfandbriefe zur Refinanzierung ausgeben.

Wichtig war uns bei diesem Gesetz aber auch, Wettbewerbsverzerrungen zu anderen Banken zu verhindern. Daher haben wir die im Gesetzentwurf nur für Bausparkassen vorgesehene Gebäudeversicherungspflicht gestrichen und die Beleihungswertgrenze bei selbstgenutztem Wohneigentum von 80 % auf 100 % erhöht. Dies stärkt den Wettbewerb.“

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