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Bausparer aufgepasst: Mit dem lukrativen (Bau-)Sparvertrag kann es jetzt vorbei sein

KVB-Redaktion vom 06.04.2017

Wenn Sie auch dachten, Sie könnten Ihren einst abgeschlossenen Bausparvertrag weiterhin mit guter Verzinsung als Sparvertrag nutzen, haben Sie sich getäuscht. Der Bundesgerichtshof hat im Fall Wüstenrot kürzlich ein grundsätzliches Urteil gefällt: Bausparkassen dürfen die Bausparverträge kündigen, wenn der Kunde bereits seit mehr als 10 Jahren eine reine Sparanlage daraus macht.

Wie funktioniert Bausparen?

Sinn und Zweck eines Bausparvertrags ist schließlich das günstige Darlehen, das der Kunde damit in Anspruch nehmen kann. In der ersten Phase spart der Kunde ein Guthaben an, das von der Bausparkasse verzinst wird. In der zweiten Phase, wenn der Vertrag “zuteilungsreif” ist, bekommt er das verzinste Guthaben samt eines Kredits ausgezahlt, um in einen Immobilienkauf oder eine Renovierung zu investieren.

Alte Verträge versprachen eine Verzinsung des eingezahlten Kapitals zu den damals gängigen Zinssätzen. Dass diese 1990 ums Drei- bis Vierfache höher waren als heute, macht einen Bausparvertrag auf dem Papier plötzlich zu einer lukrativen Sparanlage. Zu Lasten der Bausparkassen. Spätestens 10 Jahre nachdem die Verträge zuteilungsreif werden, dürfen diese den Kunden deshalb jetzt rechtmäßig kündigen.

Kündigung erhalten – was nun?

Wenn Ihre Bausparkasse Ihnen gekündigt hat, reagieren Sie bitte nicht vorschnell mit Ihrer Unterschrift. Auch wenn derzeit mehr als 250.000 solcher Verträge gekündigt wurden, lohnt es sich immer, das Kleingedruckte zu prüfen. Vielleicht wollen Sie gerade auch gar keine größere Anschaffung im Wohnbereich machen und deshalb ist eine Zuteilung für Sie gar nicht interessant. Ihr verzinstes Sparguthaben können Sie sich gegebenenfalls auch auszahlen lassen, ohne einen Kredit in Anspruch zu nehmen.

Lohnende und sichere Geldanlagen für Ihr Kapital gibt es schließlich auch in der aktuellen Niedrigzinsphase. Vielleicht wollen Sie damit auch in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren? Fragen Sie doch Ihren Ansprechpartner von der KVB-Finanz. Gerne helfen wir Ihnen mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

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