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Aufgepasst: Diese wichtigen Änderungen bringt das Jahr 2018 für alle Verbraucher

KVB-Redaktion vom 07.12.2017

Mit dem Jahreswechsel gehen regelmäßig verschiedene Änderungen von Gesetzen und anderen Regelungen für Verbraucher einher. Das neue Jahr 2018 macht da keine Ausnahme. Aber keine Bange: Unterm Strich dürfen sich die meisten Bundesbürger dabei über mehr Geld in der Tasche freuen – hier ein Überblick:

Renten

Auf rund 20 Millionen Rentner im Land wartet ab 01. Juli 2018 eine Rentenerhöhung von circa drei Prozent. Das Renten-Plus in dieser Größenordnung ist bereits beschlossene Sache. Einzig über die exakte Steigerungsrate wird mit Blick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung und aktuelle Wirtschaftsprognosen erst kommendes Frühjahr entschieden. Auch für die Beitragszahler auf der anderen Seite gibt es gute Nachrichten. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt zumindest etwas von 18,7 auf 18,6 Prozent ab 2018 und soll auf diesem Niveau dann sogar bis 2023 stabil bleiben.

Apropos Rente: Sparer einer Riester-Rente erhalten im neuen Jahr ebenfalls mehr Geld. Die jährliche staatliche Grundzulage steigt von 157 auf 175 Euro. Um den gleichen Differenzbetrag sinkt damit auch die für die maximale Förderung notwendige Einzahlungshöhe auf nunmehr 785 Euro jährlich.

Hartz IV, Kindergeld und Unterhalt für Trennungskinder

Alleinstehende Empfänger von Hartz IV-Leistungen bekommen 2018 statt bisher 409 Euro monatlich 416 Euro ausgezahlt. Paare erhalten dann nicht mehr nur 368 Euro, sondern 374 Euro pro Person und Monat. Wer kein Konto für die Zahlungen besitzt, kann sich die Beträge künftig auch an Supermarktkassen abholen, denn die Auszahlungsautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen sollen aus Kostengründen langsam verschwinden. Auch das Kindergeld steigt 2018 um jeweils zwei Euro pro Monat für jedes Kind. Gleichzeitig steht Kindern von getrennten Paaren im neuen Jahr gemäß der geänderten Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt zu.

Da aber parallel die Einkommensgruppen für die unterhaltspflichtigen Elternteile angepasst wurden, muss das nicht für alle Alleinerziehenden mehr Geld für ihre Kinder bedeuten – im Einzelfall kann der Unterhaltsanspruch sogar sinken.

Steuern und weitere Änderungen

Schon 2017 erfuhren die Steuerzahler durch einen höheren Kinder- und Grundfreibetrag eine kleine Entlastung. Beide Freibeträge werden auch 2018 noch einmal angehoben. Ebenso setzen sich die Bestrebungen zum Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“ – also die Nichtberücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung in den Einkommenssteuersätzen – fort. Wie im Vorjahr verschieben sich 2018 erneut die Tarifeckwerte für die Einkommenssteuer um die für 2017 prognostizierte Inflationsrate. Für die entsprechende Steuererklärung haben die Bürger dann auch noch zwei Monate länger Zeit, denn ab 2018 wandert der letzte Abgabetermin vom 31. Mai auf den 31. Juli. Wer sich die Dienste eines Steuerberaters sichert, muss die Erklärung überhaupt nicht mehr im Folgejahr abgeben – hier verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2019.

Wie viel bei jedem von diesen Erleichterungen am Ende in Euro und Cent übrig bleibt, ist aber noch ungewiss. Beispielsweise bei den Strompreisen zeichnen sich im Gegenzug jetzt schon weitere Anstiege ab. Reicht es aber trotzdem für größere Anschaffungen, wird ein bestimmter Geldschein dabei immer seltener den Besitzer wechseln: für den 500-Euro-Schein beginnt mit dem kommenden Jahreswechsel ein Ende in Raten. Zunächst stoppen die Notenpressen, bevor dann spätestens Ende 2018 die letzten dieser Scheine ausgegeben werden.

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