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Auf was müssen Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten?

KVB-Redaktion vom 06.12.2018

Der Winter mag zwar eine schöne Jahreszeit sein, er ist allerdings auch mit zahlreichen Pflichten verbunden. Wenn Schnee und Eis das Landschaftsbild prägen, dann müssen insbesondere Eigenheimbesitzer reagieren. Die Räumpflicht steht nun auf dem Programm, denn im Winter lauern durchaus Gefahren. Nicht nur glatte Gehwege und Straßen werden zum Risiko, auch Dachlawinen sorgen immer wieder für Verletzungen. Doch was bedeutet der Winterdienst eigentlich für Sie und wie sichern Sie Ihr Objekt gegen die Folgen des Winters? Wir klären auf!

Beachten Sie Ihre Streu- und Räumpflicht

Innerhalb von wenigen Minuten kann Schnee nicht nur für eine besinnliche Winterstimmung sorgen, er verwandelt auch Straßen und Wege in gefährliche Rutschbahnen. Wenn entlang Ihres Grundstücks Gehwege verlaufen, dann sind Sie in der Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Gehwege gefahrlos begangen werden können. Ähnlich verhält es sich auch mit der Zufahrt zu Ihrer Garage oder zu Ihrem Haus. Selbst wenn Sie Ihre Immobilie an besagtem Tag nicht verlassen, müssen Sie jegliche Gefahren ausschließen. Schließlich könnte sich der Postbote verletzen oder ein Zeitungszusteller kommt durch das Glatteis auf Ihrem Grundstück zu Fall. Nicht nur Schnee und Eis sind gefährlich, im Herbst müssen Sie auch rutschiges Laub oder sonstigen Unrat beseitigen. Wenn Sie nichts unternehmen und es kommt zu einem Unfall, dann werden Sie für die Folgen haftbar gemacht. Nicht immer müssen Sie die Arbeiten selbst übernehmen. Zumeist werden diese von Winterdiensten erledigt. Sie müssen dennoch die ordnungsgemäße Ausführung kontrollieren. Wenn Sie Vermieter sind, dann können Sie die Räumpflicht an Ihren Mieter übertragen. Sie müssen diese Abmachung jedoch im Mietvertrag festhalten.

Es gibt keine Ausnahmen

Der Ablauf des Winterdienstes ist klar geregelt. Auch die Haftung unterliegt strengen Vorschriften. Hierzulande gibt es in beinahe allen Ortschaften einheitliche Strukturen die Sie befolgen müssen. Doch zu welchen Zeiten müssen Sie Ihrer Räumpflicht nachkommen?

  • Zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen (dazu zählt auch der Samstag)
  • Zwischen 8 und 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen

Der Arbeitsumfang ist ebenfalls festgelegt:

  • Auf Gehwegen müssen Eis und Schnee auf einer Breite von 1,00 bis 1,20 Metern entlang des Grundstücks entfernt werden. Zuwege zu Garage und Haus müssen ebenfalls geräumt werden.
  • Wenn geräumte Flächen überfrieren, dann muss die Rutschgefahr durch abstumpfende Mittel gebannt werden. Der Einsatz von Streusalz ist zumeist verboten.
  • Bei erneuter Eisbildung oder neuerlichem Schneefall, muss der Vorgang wiederholt werden.
  • Auch Berufstätigkeit schützt vor der Strafe nicht. Arbeitnehmer müssen im Bedarfsfall eine Vertretung organisieren.

Der Schnee darf übrigens nicht auf die Straße, das Nachbargrundstück oder den Gehweg geschaufelt werden.

Schnee lässt ganze Dächer einstürzen

Schnee besitzt ein unglaubliches Gewicht und lässt häufig ganze Dächer einstürzen. Gerade das Gewicht von Neuschnee kann beträchtlich sein.
Die Mischung aus Alt- und Neuschnee kann bei einer Schicht von 20 cm und einer Beispielfläche von 20 m² ein Gewicht von 2.400 kg aufweisen.

Dennoch sollte niemand selbst auf das Dach steigen und mit einer Schaufel den Schnee beseitigen.
Das Unfallrisiko ist hoch und meistens ist die Arbeit überflüssig. Schließlich sind die Dachstühle in der Regel auf diese Lasten ausgelegt.

Sollte es dagegen zu einer Dachlawine kommen, dann müssen Sie sich zusätzlich absichern. Die klassische Wohngebäudeversicherung reicht dafür nicht aus. Schließen Sie deshalb eine Elementarversicherung ab, um Dach, Garage und Wintergarten zu schützen. Oftmals wird die bestehende Wohngebäudeversicherung lediglich um die Elementarversicherung ergänzt.

Nicht immer greift im Schadensfall der Versicherungsschutz. Sie müssen belegen, dass die verbauten Materialien für Ihre Schneelastzone vorgesehen sind. Sie sollten Ihr Dach deshalb im Zweifelsfall von einem Gutachter prüfen lassen.

Montieren Sie Schneefanggitter

Nicht nur für das Dach wird die Schneelast zur Gefahr, auch die Gesundheit von Passanten wird gefährdet. Schützen Sie sich deshalb vor Dachlawinen.

Zumeist erfolgt dafür die Montage von Schneefanggittern. Über der Regenrinne wird der abrutschende Schnee gestaut. Alternativ können Sie sich auch für den Einsatz von Schneefanghaken entscheiden. Diese halten die Schneelast auf dem Dach und verhindern das Abrutschen ganzer Schneemassen. Bei installierten Solaranlagen empfiehlt sich dagegen immer der Einsatz von Schneefanggittern. Der Schnee kommt nämlich auf den glatten Solarmodulen schnell ins Rutschen. Die Montage von Schneefanggittern unterliegt keiner bundesweiten Pflicht. Vielmehr ist sie je nach Bundesland individuell geregelt.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie Ihr Dach von der Schneelast befreien können. So werden in einigen Objekten bereits Dachheizungen verbaut. Zum Teil werden damit sogar die Dachrinnen versorgt, weshalb sich hier keine Eiszapfen bilden können. Ob eine Dachheizung wirklich sinnvoll ist bleibt dagegen fraglich. Der hohe Energieverbrauch steht aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

Durch fehlende Wärmedämmung und mangelnde Wartung bilden sich in den Dachrinnen Eiszapfen

Nicht nur Schnee stellt eine winterliche Gefahr dar, auch Eiszapfen können für Verletzungen bei Passanten sorgen. Wenn die Dachrinnen und die angeschlossenen Fallrohre nur unzureichend gewartet oder gereinigt werden, dann staut sich durch die Verschmutzung das Wasser. Das Schmelzwasser tritt über den Rand und bei Frost entstehen zum Teil riesige Eiszapfen. Bei wärmegedämmten Häusern können noch gravierendere Probleme auftreten. Die Fallrohre befinden sich außerhalb der Dämmung und durch die fehlende Wärmeabgabe des Hauses frieren diese leichter zu. Somit bildet sich noch mehr Wasser in der Dachrinne. Sie sollten Schmutz und Laub deshalb in regelmäßigen Abständen entfernen und somit für einen reibungslosen Ablauf des Schmelzwassers sorgen. Sollte das Fallrohr gefroren sein, dann können Sie mit einem Warmluftgebläse den Auftauvorgang unterstützen. Sie müssen jedoch darauf achten, auf den Einsatz von Heißluftgebläsen bei Kunststoffrohren zu verzichten und nur diejenigen Stellen zu bearbeiten, die für Sie ohne Leiter zu erreichen sind.

Eiszapfen können zudem ein Indiz für eine unzureichende Wärmedämmung des Daches sein. Durch die entweichende Wärme wird der Schnee auf dem Dach selbst bei frostigen Temperaturen aufgetaut und das Schmelzwasser kann in die undichten Stellen des Daches dringen. Zudem bildet das Schmelzwasser wiederum Eiszapfen. Sie sollten deshalb mit einem Dachexperten klären, ob sich Ihre Wärmedämmung tatsächlich auf einem aktuellen Stand befindet und wie Sie durch Veränderungen Heizkosten sparen könnten.

So machen Sie Ihr Haus winterfest:

  • Überprüfen Sie die Dachflächen und Anschlüsse zu Trennmauern, Gauben und Schornsteinen auf Undichtigkeiten.
  • Installieren Sie Schneefanggitter auf dem Dach
  • Begutachten und reinigen Sie regelmäßig Fallrohre und Regenrinnen
  • Tauen Sie wenn möglich eingefrorene Fallrohre auf
  • Entleeren Sie Außenwasserleitungen und stellen Sie diese vor Winterbeginn ab
  • Schließen Sie bei Bedarf eine Zusatzversicherung ab
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