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Auf Bankkunden kommen 2018 viele Änderungen zu

KVB-Redaktion vom 14.12.2017

Das neue Jahr bringt im Bereich der Finanzberatung viele Änderungen mit sich. Doch auch Bankkunden müssen sich umstellen und zum Jahreswechsel einige Neuerungen beachten. Wer sich für die Riester-Rente entschieden hat, muss sich genauso auf Veränderungen einstellen, wie Bauherren. Für den Zahlungsverkehr treten ebenfalls neue Regelungen in Kraft.

Bankkunden sollten sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren. Einige Banken haben bereits reagiert und ihren Kunden die Änderungen in Form von aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per Post mitgeteilt. Obwohl die Vorweihnachtszeit sehr stressig ist, lohnt sich für Bankkunden ein Blick in die erhaltenen Unterlagen.

Dazu rät der Bundesverband deutscher Banken e.V.. Auch für die Planung der Finanzen vor dem Jahreswechsel sollten sich Bankkunden genügend Zeit nehmen.

Neue Regelungen für den Zahlungsverkehr

Ab dem 13.01.2018 müssen sich Bankkunden auf neue Regelungen bei Lastschriften, Überweisungen, Kartenzahlungen und im Online-Banking einstellen. Die Haftungsgrenze bei Missbrauch der Online-Banking-PIN/TAN und der Bank- oder Kreditkarte sinkt von 150 auf 50 Euro. Auch Bankberater werden mit Änderungen konfrontiert.

So müssen ab dem 03.01.2018 alle Wertpapiergeschäfte umfassend dokumentiert werden. Dazu gehören jegliche Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Internet oder Telefon geführt und aufgezeichnet werden.

Neues Steuerrecht

Bei der Besteuerung von Fonds gelten ebenfalls neue Regelungen. Darauf weist der Bankenverband hin. Zukünftig müssen Gewinne aus der Veräußerung von älteren Beständen versteuert werden. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird. Die Abgabefrist der Steuererklärung wird erhöht. Während die Steuererklärungen für das Vorjahr bisher bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden mussten, gilt für das Veranlagungsjahr 2017 erstmals eine Frist bis zum 31.07.. Wer seine Steuererklärung über einen Steuerberater abwickeln lässt, der kann sich beispielsweise für die Abgabe der Steuerklärung für das Jahr 2017 bis Ende Februar 2019 Zeit lassen. Bisher war hier die Grenze der 31.12. des Folgejahres.

Finanzcheck

Eine Überprüfung der Freistellungsaufträge ist gerade für Bankkunden mit mehreren Bankkonten vor Jahresende sinnvoll. Sofern sich auf den Konten oder Depots die Ertragslage verändert hat, dann sollten die Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden. Damit Riester-Sparer die volle Förderung erhalten, muss laut Bankenverband sichergestellt werden, dass Einzahlungen in erforderlicher Höhe getätigt wurden. Dafür müssen dem Vertrag 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens gutgeschrieben worden sein.

Sondertilgungen wahrnehmen

Der Jahreswechsel ist auch für Bauherren interessant. Viele Immobilienkredite räumen den Kreditnehmern ein Sondertilgungsrecht ein. Zu Beginn des neuen Jahres kann diese Sondertilgung getätigt werden. Die Kreditzinsen übersteigen in den meisten Fällen die Anlagezinsen deutlich, weshalb diese Möglichkeit durchaus genutzt werden sollte. Tilgen ist dann nämlich besser als sparen.

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